Warum verkauft CONICA keine Tartanlaufbahnen?
8. Oktober 2019
Von Papiertaschentüchern, Haartrocknern und Kunststoffbahnen
Wer um ein Tempo bittet, um ein paar Cola-Flecken aufzuwischen, weiss, dass es sich auch um eine Pepsi handeln kann, die er mit einem Papiertuch beliebiger Provenienz entfernen möchte. Aus den markenrechtlich geschützten Produktnamen sind hier Gattungsnamen geworden, die im allgemeinen Sprachgebrauch auch für Wettbewerbsprodukte verwendet werden. Der Endverbraucher hat für diese kleine Nachlässigkeit keine juristischen Konsequenzen zu fürchten. Ein Hersteller muss jedoch sorgfältiger vorgehen. So darf nur Elektrolux seine Haartrockner als „Fön“, bzw. „Foen“ bezeichnen, was wohl nur die wenigsten Endverbraucher wissen. Sie greifen – zumindest sprachlich – viel eher zum Fön, bzw. Föhn, als zum Haartrockner, unabhängig von welchem Hersteller das Gerät kommt.
Ebenso wenig bekannt dürfte es sein, dass auch in der Tartanbahn ein Markenname steckt. Mit Tartan bezeichnete ursprünglich der Technologie-Konzern 3M einen Kunststoff, der zu rund 50% aus so genannten Polyisocyanaten und zu 50% aus Füll- und Farbstoffen besteht. Da die ersten Kunststoffbahnen aus diesem Produkt bestanden, bürgerte sich bald der Name Tartanbahn ein. Inzwischen gibt es natürlich zahllose Weiterentwicklungen, die auf völlig anderen Stoffen basieren. Deshalb verkauft auch CONICA keine Tartanbahnen. Aber die passende Kunststoffbahn für jeden Einsatz findet sich garantiert im Portfolio.